Letzte Aktualisierung: 01.12.2023
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für sämtliche Verträge zwischen der SpuleFrodo GmbH, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin (im Folgenden "SpuleFrodo", "wir" oder "uns" genannt) und ihren Kunden (im Folgenden "Kunde" oder "Sie" genannt) über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SpuleFrodo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von SpuleFrodo durch den Kunden oder durch die Bestätigung einer Anfrage des Kunden durch SpuleFrodo zustande. Ein Vertrag kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geschlossen werden.
SpuleFrodo behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der genaue Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Teil des Leistungsumfangs und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
SpuleFrodo verpflichtet sich, die vereinbarten Reinigungsdienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, SpuleFrodo den Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu den vereinbarten Terminen zu ermöglichen.
Der Kunde stellt SpuleFrodo die notwendigen Versorgungsanschlüsse (Strom, Wasser) unentgeltlich zur Verfügung.
Der Kunde hat SpuleFrodo auf besondere Risiken und Gefahrenquellen sowie auf besonders empfindliche Materialien hinzuweisen.
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist SpuleFrodo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
SpuleFrodo haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SpuleFrodo oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SpuleFrodo beruhen.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet SpuleFrodo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
Ansprüche wegen Schäden müssen SpuleFrodo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Durchführung der Reinigungsleistungen, schriftlich gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
Bei regelmäßigen Reinigungsdienstleistungen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von SpuleFrodo gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen SpuleFrodo und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von SpuleFrodo.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.